Wasser für zwei Stunden
War und ist Wasser nicht Allgemeingut? Das Recht auf Wasser wurde einst strikt geregelt.
«Die Schweiz trocknet aus», titelte die NZZ am vergangenen Wochenende. Hitzesommer, wie die Schweiz derzeit einen erlebe, würden häufiger.
Die Schweiz braucht also Wasser. Wer bekommt für was, wie, wann und wie viel? Der Bund empfiehlt den Kantonen ein regionales Wassermanagement. In der Ausstellung «Memory» zeugen Exponate aus der Schweiz und aus Mexiko davon, wie dies früher geregelt wurde.
Bekannt sind die Walliser Wässertesseln. Die kleinen Holzstücke weisen Kerben auf. Daraus liess sich ablesen, wann und wie lange welcher Haushalt vom Bewässerungssystem der Gemeinde Gebrauch machen durfte. Um z.B. Wasser aus den Suonen für die Bewässerung der Wiesen abzuleiten. Eine volle Einkerbung auf dem Holzstück gewährte etwa vier Stunden Wässerzeit, eine halbe Kerbe zwei Stunden.
Die Rechte an der Wassernutzung konnten übrigens verkauft und vererbt werden. Kontrolle über die Anrechte und den Wasserverbrauch hatte der vereidigte Wasservogt.
Alles auf eine Karte gesetzt
Ebenfalls auf ganz spezielle Art und Weise wurden die Wasserrechte in Mexiko zwischen dem 16. und 18. Jahrhundert verzeichnet: auf Karten. Sie beinhalten Informationen, die aber noch viel weiter – bis ca. 1000 n.Chr. – zurückgehen.
Mit den Karten machten indigene Adlige ihre Ansprüche gegenüber der spanischen Kolonialmacht geltend. Auch punkto Land, Tributzahlungen und Dienstleistungen. Bis heute werden die historischen Dokumente von Dorfgemeinschaften konsultiert, um etwa Landrechtsfragen zu klären.