Ein Lampenkrimi
Im Rahmen eines Tutorats an der Universität Basel haben Studierende Objekte aus der MKB-Sammlung ausgesucht, dazu recherchiert und Blogbeiträge verfasst. (Teil 3)
Gehen wir ein paar Jahrzehnte, sogar Jahrhunderte zurück: Wir befinden uns in einem bäuerlichen Dorf in Graubünden. Es gibt keine Strassenbeleuchtung. Petroleumlampen sind noch nicht erfunden. Bienenwachskerzen sind zu teuer.
Allein durch die dunklen Strassen zu laufen, löst in uns ein mulmiges Gefühl aus. Wir sehen in der Ferne einen schwarzen Umriss, der durch die Gassen huscht und wir fragen uns: «Was führt die Person im Schilde? Ist sie gerade dabei, kriminelle Machenschaften zu betreiben?» Genau das Gleiche könnte die Person aber auch über uns denken.
Zum Glück gibt es die Talglampe, deren Einsatz vielseitig und kostengünstig ist. Das Brennmaterial, der Talg, wird aus verschiedenen tierischen Fetten wie Rinder-, Schafs- oder Hammeltalg hergestellt. Dieser Talg wird verflüssigt und in eine Eisenschale gegeben.
Damit wir die Talglampe benutzen können, müssen wir warten, bis das Fett erhärtet ist. Wenn wir sie nun anzünden, fängt sie an zu russen und ein unangenehmer Geruch steigt in die Nase.
Drei Lämpchen mit Holzständer
Das Praktische an unserer Talglampe ist, dass der Holzständer Platz für drei Talglichtlein bietet. Wir können sie dank des wunderschön verzierten Ständers auf jede flache Ebene stellen. In der integrierten Holzbox lassen sich Dinge wie Dochte verstauen.
Aber die Talglampe kann weitaus mehr, als nur an einem Platz stehen. Die einzelnen Lichter sind herausnehmbar. Mit Hilfe der vorgesehenen Haken am Ende der Lampe können sie an jedem beliebigen Ort aufgehängt werden, ob Schlafzimmer, Wohnzimmer oder Stall. Aber aufgepasst, dass das Stroh nicht in Flammen gerät!
Licht in der Nacht
Kommen wir nochmal zurück zu unserer Anfangsszene: Es ist Abend und bereits dunkel. Es gibt, wie gesagt, noch keine Strassenbeleuchtung.
Wir gehen auf die Strasse, aber diesmal nehmen wir eine Talglampe mit. Wir geben uns zu erkennen, haben nichts zu verheimlichen. Im Gegensatz zu jener Person Dorfbewohner*in, die sich ohne Licht durch die Gassen bewegt und sich allein dadurch verdächtig macht.
Denn wer ohne tragbares Licht durch die Stassen läuft, «[macht] sich krimineller Absichten verdächtig und [kann] nur schon deswegen bestraft werden» (Illi 2011: 4). Um einer vermeidbaren Strafe aus dem Weg zu gehen, empfiehlt es sich also, eine Talglampe beim nächtlichen Dorfgang mitzunehmen.
Der Ständer mit drei Talglämpchen ist in der Ausstellung «Nacht» zu sehen sein – neben vielen weiteren Lampen.